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Förderung der Zusammenarbeit von Kultur und Schule

Förderung der Zusammenarbeit von Kultur und Schule

Ab dem Schuljahr 2011/2012 verfügt KUF/ Kultur- und Schulservice KS:NUE über ein abgestuftes System zur Förderung der Zusammenarbeit von Kultur und Schule. Dank des Vermächtnisses von Paula Maurer, die bereits 2006 mit einer Spende die Einrichtung des Paula Maurer Preises ermöglichte, der nun aufgestockt wurde, gibt es neben schon bisher vorhandener Mittel für kulturelle Einzelveranstaltungen und Workshops erstmals Projektfördermittel zur Realisierung gemeinsamer Projekte von Kultur und Schule.

Paula Maurer Preis

für die besten gemeinsamen Projekte von Kultur und Schule des vergangenen Schuljahres

Der Paula Maurer Preis wird jährlich von KUF/ Kultur- und Schulservice Nürnberg KS:NUE und dem Verein zur Förderung innovativer Kulturarbeit e.V. ausgelobt. Antragsteller können sowohl Schulen als auch außerschulische Kulturpartner sein. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Preisträger.

Ausschreibung: ab März, Bewerbungsschluss: 30. September, Preisverleihung: im November 

Projektförderung „Bildungspartner Kultur+Schule“

für die Realisierung von gemeinsamen Projektideen von Partnern aus Kultur und Schule

Der Fördertopf Bildungspartner Kultur+Schule ist jährlich mit 14.000 Euro ausgestattet. Antragsteller können beide Bildungspartner sein. Die Antragsbewilligung erfolgt durch KUF/ Kultur- und Schulservice Nürnberg KS:NUE auf Empfehlung eines unabhängigen Beirates. Die Maximalförderung beträgt 70% der Projektkosten, höchstens aber 2.500 Euro.

Bewerbungsschluss: 30.  Juni, Durchführung: im folgenden Schuljahr

Zuschüsse

für kulturelle Veranstaltungen und Workshops an Schulen mit außerschulischen Kulturpartnern

Der Zuschusstopf für Kulturveranstaltungen und Workshops ist jährlich mit 10.200 Euro ausgestattet. Die Antragsbewilligung erfolgt durch KUF/ Kultur- und Schulservice Nürnberg KS:NUE. Antragsteller können sowohl die Schule als auch der außerschulische Kulturpartner sein. Städtische Dienststellen sind nicht antragsberechtigt.

Die Maximalförderung beträgt 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro pro Veranstaltung/ Workshop.